Mehr Anlaufstellen für Berufskraftfahrer: Sehüberprüfung jetzt auch in Augenoptikbetrieben möglich

Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen – ZVA [Newsroom]

Düsseldorf (ots) – Wer eine Lkw-, Taxi- oder Bus-Fahrerlaubnis beantragt oder verlängert, kann die dafür vorgeschriebene Untersuchung des Sehvermögens ab sofort auch in Augenoptikbetrieben durchführen lassen. Eine entsprechende Änderung der … Lesen Sie hier weiter…

Original-Content von: Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen – ZVA, übermittelt durch news aktuell

Zur Quelle wechseln

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13