Gesetzliche Unfallversicherung: Pflicht zur Prüfung elektrischer Anlagen wird überarbeitet / Schutzniveau muss erhalten bleiben

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) [Newsroom]
Berlin (ots) – Die gesetzliche Unfallversicherung teilt das Ziel der Bundesregierung, die Pflicht zur Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel noch praxisnäher und risikoorientiert zu gestalten. Der Schutz vor Unfällen mit elektrischem … Lesen Sie hier weiter…

Original-Content von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), übermittelt durch news aktuell

Zur Quelle wechseln

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13