Urlaubsfotos: Was darf ins Netz?

R+V Infocenter [Newsroom]
Wiesbaden (ots) – Strand, Altstadt oder Sehenswürdigkeit: Im Urlaub ist das Smartphone schnell gezückt. Doch wer die Fotos anschließend in sozialen Medien oder in größeren Chatgruppen teilt, sollte vorher genau hinschauen. Denn ein harmloser … Lesen Sie hier weiter…

Original-Content von: R+V Infocenter, übermittelt durch news aktuell

Zur Quelle wechseln

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13