Kaum bekannt, aber Realität: Warum die eigene Rentenkürzung auch nach dem Tod des Expartners bestehen bleibt

Interessenverband Unterhalt und Familienrecht – ISUV e. V. [Newsroom]

Nürnberg (ots) – Der Expartner ist tot – die Rentenkürzung bleibt Witwenrentendebatte ohne Geschiedene: ISUV fordert Ende der lebenslangen Kürzung Der Versorgungsausgleich soll gerecht sein: Wer in der Ehe zurücksteckte, um Kinder zu betreuen … Lesen Sie hier weiter…

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13