Was unterscheidet eine wissenschaftliche Aussage von einer Meinung? Leopoldina-Vorlesung mit Andreas Voßkuhle

Das Grundgesetz schützt in Artikel 5 sowohl die Wissenschafts- als auch die Meinungsfreiheit. Wie schwierig es mitunter ist, zwischen wissenschaftlicher Aussage und bloßer Meinungsäußerung zu unterscheiden, zeigen aktuelle Konflikte an den Hochschulen. Warum die Unterscheidung dennoch unerlässlich bleibt, erläutert der Rechtswissenschaftler und ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle in einem Vortrag an der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina. Zuvor erhalten neue Mitglieder der Leopoldina ihre Mitgliedsurkunden.

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