Presseerklärung zum Verfahren Till Lindemann gegen Shelby Lynn

Schertz Bergmann Rechtsanwälte [Newsroom]
Berlin (ots) – Landgericht Hamburg untersagt Shelby Lynn die Behauptung, ihr seien beim „Rammstein“-Konzert in Vilnius am 22.05.2023 anlässlich einer von der Band organisierten Party Drogen in den Drink gemischt worden Als Rechtsanwalt von Till … Lesen Sie hier weiter…

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13