Oft eine Straftat: Mit dem Nachwuchs Autofahren üben

R+V Infocenter [Newsroom]
Wiesbaden (ots) – Wer ohne Führerschein auf öffentlichen Straßen und Plätzen Auto fährt, macht sich strafbar. Das gilt auch für Jugendliche, die mit ihren Eltern Autofahren üben. Das Infocenter der R+V Versicherung rät, auf … Lesen Sie hier weiter…

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13