PRESSEERKLÄRUNG FÜR STEFAN KUNTZ / Schertz Bergmann erwirkt umfassendes gerichtliches Verbot gegen den Stern

Schertz Bergmann Rechtsanwälte [Newsroom]
Berlin (ots) – Aus Anlass einer aktuellen Entscheidung der Pressekammer des Landgerichts Hamburg (Az. 324 O 108/26) gegen die RTL interactive GmbH (verantwortlich für stern+ Inhalte auf www.stern.de) weisen wir als Rechtsanwälte von Stefan Kuntz … Lesen Sie hier weiter…

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13