Presseerklärung für Stefan Kuntz / Schertz Bergmann erwirkt beim Landgericht Hamburg umfassendes Verbot gegen BILD

Schertz Bergmann Rechtsanwälte [Newsroom]
Berlin (ots) – Aus Anlass einer aktuellen Entscheidung der Pressekammer des Landgerichts Hamburg (Az. 324 O 40/26) gegen die hinter der BILD stehende Axel Springer Deutschland GmbH weisen wir als Rechtsanwälte von Stefan Kuntz namens und in … Lesen Sie hier weiter…

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13