Übernahme von Patientinnen und Patienten aus der Schweiz

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe [Newsroom]
Bonn (ots) – Deutschland nimmt schwerverletzte Patientinnen und Patienten nach Brandkatastrophe in der Schweiz auf. Die Verteilung erfolgt nach dem sogenannten Kleeblattkonzept, welches Bund und Länder während der Corona-Pandemie entwickelt haben. … Lesen Sie hier weiter…

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13