Erinnerung an die Novemberprogrome: „Gedenken ist eine dauerhafte Verpflichtung gegenüber den Toten und den Lebenden“

Deutsches Institut für Menschenrechte [Newsroom]
Berlin (ots) – „Wenn Gedenkorte und Gräber geschändet, antisemitische Parolen skandiert und die Shoah geleugnet oder verharmlost werden, wird sichtbar, wie gefährdet die Erinnerung an dieses Menschheitsverbrechen und an das Fundament unseres … Lesen Sie hier weiter…

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13