Auf eigenes Risiko: Bargeld unterm Kopfkissen

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Wiesbaden (ots) – Zwischen den Socken, in Keksdosen und unter Matratzen: Die Deutschen lieben ihr Bargeld – und horten große Mengen Scheine und Münzen zu Hause. Doch nach einem Einbruch ersetzt die Versicherung meist nur einen Bruchteil des … Lesen Sie hier weiter…

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13