Hilfe in Anspruch nehmen: Kontaktaufnahme im Notfall

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Köln (ots) – Unvorhergesehene Notfälle erfordern meist sofortigen Handlungsbedarf. Ein Herzinfarkt oder Schlaganfall beispielsweise, akute Erkrankungen, Blutungen, Erstickungsanfälle, ein Allergieschock, ein gefährlicher Sturz oder ein … Lesen Sie hier weiter…

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13