Altersgrenze von 70 Jahren wird für Anwaltsnotarinnen und -notare aufgehoben

Deutsches Zentrum für Altersfragen [Newsroom]
Berlin (ots) – Am 25. März 2025 verhandelte das Bundesverfassungsgericht die Klage eines Juristen aus Nordrhein-Westfalen gegen die in der Bundesnotarverordnung festgelegte Altersgrenze von 70 Jahren für Notar*innen. Zur Einschätzung hatte das … Lesen Sie hier weiter…

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13