Bundesweiter Warntag am 11.9.: Menschen mit Behinderungen im Katastrophenfall nicht vergessen

Deutsches Institut für Menschenrechte [Newsroom]
Berlin (ots) – Im Katastrophenfall ist das Sterberisiko für Menschen mit Behinderungen bis zu viermal höher als für Menschen ohne Behinderungen. Die Gründe dafür sind vielfältig: Sie werden bei Vorsorgemaßnahmen nicht berücksichtigt, weil … Lesen Sie hier weiter…

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13