foodwatch gewinnt Rechtsstreit gegen dm: „Immun-Smoothie“ für Kinder ist irreführend

foodwatch e.V. [Newsroom]
Berlin (ots) – Die Drogeriekette dm darf einen Obst-Quetschie nicht weiter als „Immun-Smoothie für Kinder“ bezeichnen. Das entschied das Landgericht Karlsruhe und gab damit einer Klage der Verbraucherorganisation foodwatch recht. Laut dem Richter … Lesen Sie hier weiter…

Original-Content von: foodwatch e.V., übermittelt durch news aktuell

Zur Quelle wechseln

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13