Digitaler Türspion / Besser vorher Eigentümerbeschluss besorgen

Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) [Newsroom]

Berlin (ots) – Ein sehbeeinträchtigter Wohnungseigentümer ließ an der Außenseite seiner Eingangstüre einen sogenannten „digitalen Türspion“ anbringen, um davorstehende Personen auf einem Bildschirm besser erkennen zu können. Das Gerät hatte … Lesen Sie hier weiter…

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13