Strandgut sammeln: Oft drohen hohe Strafen

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Wiesbaden (ots) – Hübsche Muscheln, glitzernde Steine oder feiner Sand: Urlauber nehmen sich gern ein paar schöne Erinnerungsstücke mit nach Hause. Doch das ist nicht überall erlaubt – was gesammelt werden darf, ist von Land zu Land … Lesen Sie hier weiter…

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13