Etappensieg für den Fischotter in Bayern: Nach Beschwerde der Deutschen Umwelthilfe gibt es vorerst kein vereinfachtes Verfahren für den Fischotterabschuss in Oberfranken

Deutsche Umwelthilfe e.V. [Newsroom]
München (ots) – Fischotter dürfen auf Grundlage der Allgemeinverfügung in Oberfranken vorerst nicht im vereinfachten Verfahren erschossen werden. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) im Beschwerdeverfahren der Deutschen … Lesen Sie hier weiter…

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13