Neues Semester, neue Wohnung: Das Wichtigste zum Rundfunkbeitrag für Studierende und Auszubildende

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Köln (ots) – – Pro Wohnung oder Wohngemeinschaft (WG) muss in Deutschland eine Person ein Beitragskonto beim Beitragsservice eröffnen und den Rundfunkbeitrag zahlen. – Wie viele Personen in der Wohnung oder WG wohnen und ob Empfangsgeräte … Lesen Sie hier weiter…

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13