Gasprüfung für Camper wird Teil der StVZO / Unabhängig von der HU / Bußgelder bis 60 Euro drohen

ADAC [Newsroom]
München (ots) – Halter von Wohnmobile und Wohnwagen, die mit einer Flüssiggasanlage ausgestattet sind, müssen diese ab 19. Juni 2025 alle zwei Jahre prüfen lassen. Das regelt der neue §60 der StVZO. In den vergangenen Jahren gab es große … Lesen Sie hier weiter…

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13