Unwetterschäden in möblierter Wohnung: Wer zahlt?

R+V Infocenter [Newsroom]
Wiesbaden (ots) – Ob Einbauküche oder komplette Einrichtung: Viele Wohnungen werden ganz oder zum Teil möbliert vermietet. Das verkompliziert die Rechtslage bei Schäden durch Starkregen oder Überschwemmung, so das Infocenter der R+V … Lesen Sie hier weiter…

Original-Content von: R+V Infocenter, übermittelt durch news aktuell

Zur Quelle wechseln

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13