Die Einwilligungsfähigkeit von Menschen mit Demenz beurteilen

Menschen mit Demenz haben ein Recht auf Selbstbestimmung. Aber festzustellen, ob sie einwilligungsfähig sind, kann eine Herausforderung sein. Um Klinikerinnen und Kliniker im Praxisalltag bei der Beurteilung zu unterstützen, haben Dr. Matthé Scholten von der Ruhr-Universität Bochum und Prof. Dr. Julia Haberstroh von der Universität Siegen zusammen mit einem Autorenteam ausführliche Handlungsempfehlungen mit praktischen Tipps zusammengestellt.

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