Gängige Putenhaltung ist tierschutzwidrig

Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt [Newsroom]
Berlin (ots) – Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat im Rahmen seiner Urteilsbegründung zur sogenannten Putenklage die gängige Haltungspraxis in der Putenmast als tierschutzwidrig eingestuft. Das Gericht schließt sich damit zu einem … Lesen Sie hier weiter…

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13