Neue Grenzwerte für Cannabis am Steuer gelten ab 22. August 2024 / Amnestie nach Führerschein-Entzug möglich

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH [Newsroom]
Lahr (ots) – Autofahrer, die Cannabis konsumiert haben, müssen ab dem 22. August einen strikten THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blut einhalten. Wird dieser Wert überschritten, drohen in der Regel eine Geldstrafe von 500 Euro und ein … Lesen Sie hier weiter…

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13