Neue Arbeitsstättenregel ASR A6 empfiehlt pro Stunde fünf Minuten Erholungszeit bei Bildschirmarbeit

TÜV Rheinland AG [Newsroom]

Köln (ots) – – Gefährdungsbeurteilung per Abfrage bei Telearbeit möglich – Unterweisung zu tragbaren Geräten konkretisiert – www.tuv.com/arbeitssicherheit Die neue Arbeitsstättenregel ASR A6 Bildschirmarbeitsplätze konkretisiert die Vorgaben … Lesen Sie hier weiter…

Original-Content von: TÜV Rheinland AG, übermittelt durch news aktuell

Zur Quelle wechseln

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13