Das Sorgfaltsproblem des Hessischen Rundfunk – es bleibt / Die irreführende Litigation-PR einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt ohne Kompass

Irle Moser Rechtsanwälte [Newsroom]
Berlin (ots) – Als Rechtsanwälte des Herrn Mahadeosingh Komalram aka Paramahamsa Sri Swami Vishwananda, Oberhaupt der hinduistischen Glaubensgemeinschaft Bhakti Marga, geben wir für diesen die nachfolgende Erklärung ab. Das Ausmaß der vom … Lesen Sie hier weiter…

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13