Mit Sprühdose und Sekundenkleber: Darf „ziviler Ungehorsam“ das? Juristisches Streitgespräch in Forschung Frankfurt

Sie kleben sich auf der Straße fest, werfen Suppe auf Kunstwerke, besprühen das Brandenburger Tor mit roter Farbe. „Ziviler Ungehorsam“ ist das Mittel der Wahl der „Letzten Generation“, um ihre Ziele politisch durchzusetzen. Ist das bewusste Stören von Regeln und Ordnungen legitim? Ist es legal? Diese Frage diskutieren Samira Akbarian und Uwe Volkmann, beide Rechtswissenschaftler, in der jüngsten Ausgabe von „Forschung Frankfurt“, dem Wissenschaftsmagazin der Goethe-Universität.

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